Lion & Crown GmbH, Am Feldrain 20, 88348 Bad Saulgau, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Reck
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Lion & Crown GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der individuellen Angebote von Lion & Crown GmbH und ergänzend aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Lion & Crown GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lion & Crown GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Lion & Crown GmbH auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung des Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgt.
§ 2 Leistungen
(1) Lion & Crown GmbH bietet ihren Kunden onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Bereich E-Commerce und Online Business Coaching an.
(2) Die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere das Erreichen bestimmter betrieblicher Umsatzgrenzen und/oder Kennzahlen, wird von der Lion & Crown GmbH im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten für den Kunden nicht geschuldet.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Lion & Crown GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von Lion & Crown GmbH unberührt.
(4) In Bezug auf die von Lion & Crown GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Lion & Crown GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der vom Kunden gebuchten Beratungsleistungen ist Lion & Crown GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit frei.
(5) Lion & Crown GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.
(6) Terminabsprachen- und Mitteilungen in Bezug auf sogenannte Video-Calls erfolgen verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme eines Video-Calls besteht kein Anspruch darauf diesen nachzuholen, es sei denn die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Lion & Crown GmbH.
(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen von Lion & Crown GmbH stets zu gewährleisten (z.B. hinreichende Internetverbindung, kamera- und audiofähiger Computer, Video-Chat-Client, etc.).
(8) Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Lion & Crown GmbH nicht begründet.
§ 3 Vertrag, Inhalte, Sprache
(1) Der Vertragsschluss zwischen Lion & Crown GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Die Vertragsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Lion & Crown GmbH.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die dem Kunden mitgeteilten Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) netto (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) und gegenüber Verbrauchern brutto (inkl. Mehrwertsteuer), es sei denn, das jeweilige Angebot ist anderslautend.
(2) Die Vergütung der Dienste von Lion & Crown GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Lion & Crown GmbH ist anders lautend. Eine Lion & Crown GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Lion & Crown GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei Lion & Crown GmbH per E-Mail angefragt werden.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Lion & Crown GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Creditreform Boniversum-Information nach Art. 14 EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter
www.boniversum.de/bonipedia unter der Rubrik Datenlöschung.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäfts-anbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich über einen vermuteten Datenschutzverstoß bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für unser Unternehmen ist die Landesbeauftragten für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zuständig. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte feste Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Lion & Crown GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Lion & Crown GmbH eingegangen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Lion & Crown GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Lion & Crown GmbH in Verzug, ist Lion & Crown GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Lion & Crown GmbH ist in diesem Fall berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Lion & Crown GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Lion & Crown GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Lion & Crown GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Lion & Crown GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Lion & Crown GmbH zu gewährleisten.
(2) Lion & Crown GmbH behält sich, jede rechtswidrige Äußerung über das Unternehmen und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher werden von Lion & Crown GmbH über das im Fernsatz bestehende Widerrufsrecht gesondert belehrt (PDF-Datei).
(2) Unternehmern und Kaufleuten steht bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kein Widerrufsrecht zu. Lion & Crown GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Lion & Crown GmbH erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit übertragen, es sei denn das individuelle Angebot an den Kunden ist anderslautend.
(2) Eventuelle Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen Lion & Crown GmbH für ihre Kunden gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten.
(2) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Lion & Crown GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse der Lion & Crown GmbH an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist verboten. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
Lion & Crown GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lion & Crown GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Lion & Crown GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Lion & Crown GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Lion & Crown GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Lion & Crown GmbH (derzeit Bad Saulgau).
(3) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Lion & Crown GmbH weder bereit noch verpflichtet.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Lion & Crown GmbH und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 14.06.2022 © Lion & Crown GmbH I Vervielfältigung verboten